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Versicherungen

Eltern, die ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, geben für diese Zeit ihre Aufsichtspflicht an sie ab. Die Betreuungsperson haftet für die Handlungen ihres Pflegekindes, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Die Privathaftpflichtversicherung gilt auch für Schäden, die durch das betreute Kind in ihrer Wohnung entstehen.

Tageskinder sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert. Eine namentliche Meldung der Kinder im Vorfeld ist nicht erforderlich. Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes der Kinder ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson. Dies bedeutet, dass alle Tageskinder, die vom Amt vermittelt wurden, automatisch versichert sind. Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Dauer der Betreuung, sowie die damit verbundenen direkten Wege.

 


 

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